Endlich wieder Fußball -Sportanlage für Vereinsbetrieb wieder geöffnet

Nachdem das Land Hessen mit der Landesverordnung zu den Kontakt- und Betriebsbeschränkungen weitere Lockerungen beschlossen hat, ergeben sich daraus auch neue Regelungen für den Sportbetrieb.

Die Landeshauptstand Wiesbaden hat die Wiederöffnung der städtischen Sportanlagen, somit auch der Bezirkssportanlage in Mainz-Kastel, für den organisierten Vereinssport ab Dienstag, den 09.03.2021 ermöglicht.

Wer darf auf dem Sportplatz Sport treiben?

Die städtischen Sportanlagen bleiben dabei aber verschlossen und dürfen nur von den zugangsberechtigten Vereinsmitgliedern genutzt werden.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport in Gruppen, unabhängig von der Personenzahl, erlaubt. Somit können die Kinder und Jugendlichen der G-Jugend (Bambinis) bis hin zur C-Jugend auf der Bezirkssportanlage das Training unter strikter Einhaltung des Hygienekonzeptes wieder aufnehmen.

Bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 15 Jahren kann ein Individualtraining durch einen Trainer der TSG Mainz-Kastel angeboten werden.

Zuschauer und fremde Besucher sind auf der Sportanlage nicht erlaubt.

Das Hygienekonzept der TSG 1846 Mainz-Kastel ist zu beachten / TSG-HygienekonzeptTSG-Hygienekonzept Kurzkonzept.

Auslegung der Landesverordnung für den Fußballsport vom Hessischen Fußball Verband (HFV).